Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von BASEG werbung + kommunikation GmbH (BASEG)
für www.individualdrucker.de (Internetportal)
(Stand 29.11.2008)
- Vertragsgrundlage:
Als Vertragsgrundlage gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn diese schriftlich vereinbart werden. Alle Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit, soweit nicht
Barverkäufe vorliegen, der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers; an Stelle der Auftragsbestätigung kann die Rechnung als Vertragsgrundlage gelten.
- Preise:
Sämtliche Angebote sind freibleibend und verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich erwähnt ist, als Nettopreisangebote zzgl. der jeweils geltenden
Mehrwertsteuer und zzgl. Verpackung und Versandkosten. Nachträgliche Preisänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese vor der Auftragsbestätigung eintreten
oder soweit die Lieferung nach vier Monaten ab Auftragsbestätigung zu erfolgen hat, desgleichen wenn sich die Selbstkosten des Auftragnehmers für Löhne und
Material erhöhen.
Bei offenkundigen Rechen- oder Druckfehlern in den Preislisten, Angeboten und Rechnungen des Auftragnehmers, oder irrtümlich unrichtig eingesetzten Preisen
behält dieser sich vor, die Differenzbeträge nachzufordern bzw. zu vergüten.
- Lieferung und Lieferzelt:
Sofern der Auftraggeber die von ihm in Auftrag gegebene Arbeit nicht selbst abholt oder abholen kann, erfolgt die Lieferung der Ware auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers an die von ihm genannte Anschrift. Hat der Auftraggeber keine besondere Versandanweisung erteilt, erfolgt die Anlieferung nach billigem Ermessen
und ohne Gewähr für den schnellsten und billigsten Versand durch den Auftragnehmer.
Der vorgesehene Liefertermin ist ein Richttermin. Abweichungen hiervon berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu
Schadensersatzansprüchen.
Wird eine Lieferzeit schriftlich vereinbart, so beginnt diese mit Absendung der Auftragsbestätigung. Sie verlängert sich angemessen bei nachträglichen Änderungen
des Auftrages oder wenn Hindernisse oder Betriebsstörungen auftreten, die außerhalb der Verantwortung des Auftragnehmers liegen. Der Auftraggeber ist in diesen
Fällen nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu beanspruchen.
Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber berechtigt, nach Stellung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche insbesondere
auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Handelsübliche Liefermengendifferenzen bis zu +/-10% sind zulässig.
- Abnahme und Gefahrenübergang:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den erledigten Auftrag unverzüglich abzunehmen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht
mit deren Absendung auf den Auftraggeber über.
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen dem Auftragnehmer wahlweise die Rechte aus §326 BGB oder das Recht zu, vom Vertrag nur
teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadensersatz zu verlangen.
Nimmt der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist gem. Abs. 4.1. ab oder ist ein Versand aus vom Auftraggebern zu vertretenden Gründen unmöglich, so ist der
Auftragnehmer berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers einzulagern.
- Zahlung:
Rechnungen, mit Ausnahme von Barverkäufen, sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu bezahlen; der Nachweis eines
höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Befindet sich der Auftraggeber in erheblichem Umfang in Zahlungsverzug oder werden Anhaltspunkte bekannt, die auf eine wesentliche Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse hinweisen, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig zu stellen und noch anstehende
Lieferungen auch aus anderen Verträgen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder von den bestehenden Verträgen zurückzutreten.
- Einkauf:
Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftraggeber bestätigt sind. Entgelte für Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber sind ausdrücklich
erst frühestens zur Zahlung fällig, wenn eine nach Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchhaltung verbuchungsfähige und den anerkannten Regeln im Handelsverkehr
entsprechende Rechnung im Original vorliegt. Die Rechnung muss alle gesetzlich oder einfachrechtlich normierten Mindestangaben enthalten, um Verbuchung und
Vorsteuerabzug eindeutig und sicher zu ermöglichen. Für den Zugang ist der Auftragnehmer verantwortlich und darlegungs- und beweisbelastet.
- Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Rechnungen im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Rechte
aus dem Eigentumsvorbehalt Dritten gegenüber geltend zu machen. Er tritt Forderungen aus der Weiterveräußerung von Waren, die mit diesem Eigentumsvorbehalt
belastet sind, zur Sicherung sämtlicher noch offener Forderungen an den Auftragnehmer ab.
- Beanstandung, Gewährleistung, Haltungsausschluss:
Korrekturausdrucke sind vom Auftraggeber zu prüfen und zu genehmigen. Für Druckfehler, die vom Auftraggeber übersehen wurden, besteht keine Haftung. Bei
kleinen Aufträgen ist der Auftragnehmer zur Übersendung eines Korrekturdruckes nicht verpflichtet. Bei Änderungen nach Genehmigung des Korrekturdruckes
gehen alle Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
Im Manuskript nicht vorgesehene Änderungen, sowie vom Auftragnehmer unverschuldete Abweichungen infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes oder der Vorlage
sind vom Auftraggeber nach dem erforderlichen Korrekturaufwand zu vergüten.
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware nach Abnahme auf Mängel zu untersuchen. Erkennbare Mängel hat der Auftraggeber binnen einer Woche, verborgene
Mängel hat er unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch binnen sechs Monaten schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als mangelfrei
abgenommen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in Farbe, Papierqualität, Materialgewicht soweit sie in den
Lieferbedingungen der zuständigen Zulieferer für zulässig erklärt worden sind.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen, insbesondere wegen Mängelrügen, nicht berechtigt, soweit es sich nicht um vom
Auftragnehmer schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
Für fremde Druckunterlagen, Manuskripte oder dgl., die nicht binnen vier Wochen nach Erledigung des Auftrags schriftlich zurückgefordert sind, übernimmt der
Auftragnehmer keine Haftung.
- Urheberrecht:
Das Urheberrecht und das Recht zur Vervielfältigung an vom Auftragnehmer hergestellten Skizzen, Entwürfen, Layouts und dgl. bleibt vorbehaltlich anderweitige
schriftlicher Regelung bei diesem. Durch den Auftragnehmer hergestellte Druckvorlagen, Entwürfe, Layouts und dgl. bleiben in dessen Eigentum. Die Nachahmung,
Vervielfältigung oder Weitergabe dieser Entwürfe an Dritte ist nicht gestattet. Der Auftraggeber hat die Herstellungskosten für bestellte Skizzen, Entwürfe,
Probedrucke und Muster zu bezahlen, auch wenn ein endgültiger Auftrag nicht zustande kommt
- Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmung:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag entstehenden Ansprüche ist Chemnitz.
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.